Wenn Führungskräfte Verantwortung übernehmen: Teil 1) Definition und Ziele

Als Führungskraft wird man immer wieder mit dem Anspruch konfrontiert Verantwortung zu übernehmen. Doch was genau bedeutet das, Verantwortung zu übernehmen und wieso ist das manchmal gar nicht so einfach? Gerade Führungskräfte der unteren und mittleren Führungsebene würden gerne mehr Verantwortung übernehmen, tun dies jedoch nicht. Welche Ursachen hat das? Und welche Lösungen gibt es? Diesen Fragen werde ich im Rahmen meiner Beitragsreihe nachgehen. Heute Teil 1) Führungsverantwortung übernehmen – eine Definition und Zielformulierung.

 Definition: Was bedeutet „Verantwortung übernehmen"?

Der Duden liefert folgende Definition von Verantwortung: „[Mit einer bestimmten Aufgabe, einer bestimmten Stellung verbundene] Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass (innerhalb eines bestimmten Rahmens) alles einen möglichst guten Verlauf nimmt, das jeweils Notwendige und Richtige getan wird und möglichst kein Schaden entsteht“.

Klaus Jähnke (Ethik und Moral, Verantwortung und Verantwortungsethik) betont dabei, dass es den freien Willen bedarf bei der Person, die Verantwortung übernimmt, sonst handele es sich um eine Pflicht. Damit ergeben sich für ihn mindestens drei Dimensionen der Verantwortung: Person, Aufgabe und Instanz. (Wobei diese um weitere Dimensionen wie zum Beispiel Adressat, Rahmenkriterien und Verantwortungsrahmen erweitert werden können.)

Festzuhalten ist, dass man nur für das Verantwortung übernehmen kann, was man auch selbst beeinflussen kann. Etwas, dass sich der menschlichen Handlungs- und Entscheidungsfreiheit entzieht, kann nicht Gegenstand der Verantwortung sein (so ähnlich deutet es Wikipedia). Hier stellt sich jedoch oft in der Führung die Frage:

Was kann ich konkret durch meine Entscheidungen beeinflussen?

Verantwortung in der Praxis: Beispiel Umsatz

Betrachten wir einen konkreten Fall von Verantwortungsübernahme in Unternehmen:
Das Beispiel Umsatz. Selbstverständlich können Führungskräfte den Umsatz beeinflussen, indem Sie kundenorientierte Entscheidungen treffen. Sie können Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die einen echten Mehrwert für den Kunden darstellen. Oder sie schaffen gute Rahmenbedingungen für die Mitarbeiter und vieles andere mehr.

Jedoch wie sieht es mit allgemeinen Einflussfaktoren aus? Die wirtschaftlich-konjunkturelle Lage, die sich auf Kaufentscheidungen niederschlägt. Neue Konkurrenten, die günstiger und/oder besser auf den Markt drängen. Oder wenn sich die Infrastruktur verschlechtert, neue Innovationen der Mitbewerber die Kunden abziehen.

Welchen Anteil an diesen Entwicklungen trägt eine Führungskraft?

(Insbesondere, wenn sie im unteren und mittleren Management tätig ist.) Dies wird in Unternehmen oft stark diskutiert und unterschiedlich analysiert – meist aufgrund damit verbundener eigener bzw. gegensätzlicher Interessen.

Wer ist nun verantwortlich?

Die Mitbewerber, die Konjunktur oder die Führungskraft, die nicht ausreichend auf die äußeren Rahmenbedingungen reagiert hat? Um diese Frage eindeutig zu beantworten muss im Vorfeld klar gegenüber der Führungskraft umrissen werden, was genau ihr Verantwortungsbereich ist und was sie selbst bestimmen kann - ohne Rückfragen und ohne ‚Wenn und Aber’ durch deren Vorgesetzten. Erst wenn sie innerhalb dieses Rahmens alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, dann ist sie von ihrer unmittelbaren Verantwortung befreit.

Maßnahmen als Zielvereinbarungen – Handlungsrahmen definieren

Bleiben wir beim Beispiel Umsatz. Gerne vereinbaren Unternehmen mit ihren Führungskräften Umsatzziele. Doch für konkrete Umsatzzahlen kann eine Führungskraft letztlich nicht verantwortlich gemacht werden, jedoch für die Einhaltung von Maßnahmenzielen schon. Konjunktur, Kauferwartungen, Kaufkraftschwund, bessere Konkurrenzprodukte, zu geringe Personal-Ressourcen – all das sind äußere Rahmenbedingungen und damit Einflussfaktoren, die mittelbar oder unmittelbar den Umsatz beeinflussen können, für die eine Führungskraft jedoch nicht verantwortlich gemacht werden kann.

Fazit:

Verantwortungsübernahme durch Führungskräfte lässt sich als eingegangene Verpflichtung definieren, einen Verlauf positiv zu beeinflussen - Handlungs- und Entscheidungsfreiheit vorausgesetzt. Dabei können Maßnahmen zur Zielerreichung vereinbart werden. Diese lassen sich unmittelbar beeinflussen. Um Verantwortung für etwas zu übernehmen, bedarf es insofern eines festgelegten Handlungsrahmens. Ist dieser überschritten, liegt die Verantwortung nunmehr außerhalb des Einflussbereichs der Führungskraft.

Ausblick: In Teil 2) dieser Beitragsreihe stehen Anspruch und Machbarkeit im Mittelpunkt. Teil 3) widmet sich den Voraussetzungen zur Übernahme von Verantwortung. In Teil 4) werden wir einen Blick auf Einflussfaktoren und Hindernisse werfen.

Haben Sie eigene Fragestellungen zum Thema Verantwortungsübernahme bei Führungskräften? Ich freue mich über Ihre Anregungen und Kommentare oder Ihre Kontaktaufnahme.


Ihre Claudia Weiler

 

Letzte Änderung am Sonntag, 15 November 2020 15:45
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